Wie nutze ich die Sachverhalte in der Lohnbuchhaltung im kanzlei.land?

In diesem Artikel erfahren Sie, was die Sachverhalte in der Lohnbuchhaltung im kanzlei.land sind und wie Sie diese nutzen.

Mit der Funktion Sachverhalte im Modul Lohnbuchhaltung im kanzlei.land ist es den Mandanten und der Kanzlei möglich, laufende Sachverhalte für die Lohnbuchhaltung strukturiert und nachvollziehbar abzubilden. Sowohl die Mandanten als auch KanzleimitarbeiterInnen können hier monatsbezogen neue Sachverhalte erfassen, einsehen und als Sachverhaltsliste im PDF-Format exportieren. So wird gewährleistet, dass alle Informationen für die laufende Lohnbuchhaltung für alle Beteiligten stets zentral einsehbar sind, und kanzleiseitig strukturiert abgearbeitet werden können. 

Voraussetzungen

  • Das Modul Lohnbuchhaltung ist für das Mandat aktiviert

Um einen neuen Sachverhalt anzulegen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Öffnen Sie das gewünschte Mandat
  2. Navigieren Sie in den Menüpunkt „Lohnbuchhaltung“
  3. Klicken Sie auf „+ Sachverhalt hinzufügen“
  4. Wählen Sie den Arbeitnehmer aus, für den ein neuer Sachverhalt angelegt werden soll
  5. Wählen Sie den gewünschten Sachverhalt aus
  6. Erfassen Sie die Beschreibung des Sachverhaltes (z. B. Krankgeschrieben von – bis)
  7. Klicken Sie auf „Anhang einfügen“, um entsprechende Dokumente anzuhängen
  8. Schließend Sie den Vorgang über den Button „Speichern“ ab

Wurden alle Sachverhalte für den laufenden Monat der Lohnbuchhaltung erfasst, wird der Monat über den grünen Button „Monat X abschließen“ für die Bearbeitung in der Kanzlei freigegeben.

Tipp: Die Erfassung von Sachverhalten zur Vorbereitung der Lohnbuchhaltung erfolgt optimalerweise nur durch den Mandanten.

Tipp: In der Spalte „Status“ können Sie als KanzleimitarbeiterIn über die grünen/roten Icons Sachverhalte als erledigt kennzeichnen, um bei der laufenden Lohnbuchhaltung jederzeit einen Überblick über die noch offenen Punkte zu behalten.

Hinweis: Bei aktivierter DATEV Connect online Schnittstelle werden alle Dokumente, die den Sachverhalten angehängt sind, an den entsprechenden DATEV Belege Online Bestand weitergeleitet und können in der DATEV digitalen Personalakte abgelegt werden.

Achtung: Beim Anlegen von einzelnen Sachverhalten wird systemseitig keine Benachrichtigung an die hinterlegten Ansprechpartner in der Kanzlei ausgelöst. Erst beim Abschließen und Freigeben des betreffenden Monats wird eine entsprechende E-Mail-Benachrichtigung versendet.