Zugriffsbeschränkung über IP-Adressen einrichten
Erfahrt in diesem Artikel, wie ihr eine Zugriffsbeschränkung über IP-Adressen im kanzlei.land einrichten könnt.
Als Kanzlei habt ihr die Möglichkeit, eine Zugriffsbeschränkung über IP-Adressen im kanzlei.land zu hinterlegen. So kann auf Seiten der Kanzlei gewährleistet werden, dass nur aus der Kanzlei heraus auf das System zugegriffen werden kann. Das Arbeiten, zum Beispiel aus dem Home-Office, ist hierbei weiterhin möglich, solange über einen VPN-Tunnel oder DATEV ASP gearbeitet wird.
Wenn ihr eine Einrichtung der Zugriffsbeschränkung über IP-Adressen für euer System wünscht, schreibt uns gerne über unseren Support.
Nach Aktivierung der Zugriffsbeschränkungen kann im Bereich „Mitarbeiter“ je Kanzlei-Mitarbeitenden über die Funktion „Bearbeiten“ eine IP-Adresse hinterlegt werden, von der aus der Zugriff auf das System gewährt werden soll. Für Kanzlei-Mitarbeitenden, bei denen keine IP-Adresse hinterlegt ist, führt diese Funktionalität zu keinen weiteren Einschränkungen.
Tipp: Für noch mehr Sicherheit aktiviert die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) – weitere Infos findet ihr in unserem Artikel.