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Arbeitnehmer in der Lohnbuchhaltung inaktiv setzen

Erfahrt in diesem Artikel, wie ihr einen Arbeitnehmenden in der Lohnbuchhaltung im kanzlei.land inaktiv setzt.

Für eine bessere Übersicht bei der Nutzung des Moduls Lohnbuchhaltung im kanzlei.land können ausgeschiedene Arbeitnehmer mit dem Status „inaktiv“ gekennzeichnet werden. Alle zu dem Arbeitnehmer gesammelten Daten bleiben im System erhalten. Ausgeschiedene Arbeitnehmer müssen so nicht gelöscht und bei einem erneuten Eintritt in die Beschäftigung wieder neu angelegt werden.

Erkundet diese Funktion bequem in unserem interaktiven Tutorial:

Voraussetzungen

  • Das Modul Lohnbuchhaltung ist für das Mandat aktiviert

Um den Status „inaktiv“ bei einem Arbeitnehmer zu hinterlegen, geht wie folgt vor:

Hinweis: Der Status „inaktiv“ im Modul Lohnbuchhaltung kann sowohl von Kanzlei-Mitarbeitenden als auch direkt von Mandanten hinterlegt werden.

  1. Öffnet das gewünschte Mandat
  2. Navigiert in den Menüpunkt „Lohnbuchhaltung“
  3. Wechselt in den Reiter „Arbeitnehmer“
  4. Öffnet den gewünschten Arbeitnehmenden
  5. Klickt auf das Stift-Symbol neben den Daten des Arbeitnehmenden
  6. Ändert den Status des Arbeitnehmenden auf „inaktiv“
  7. Speichert eure Anpassungen

Nachdem der Arbeitnehmende auf inaktiv gesetzt wurde, erscheint er beim Anlegen neuer Sachverhalte nicht mehr in der Auswahl. Alle bestehenden Daten zum Arbeitnehmenden bleiben jedoch erhalten.

Tipp: Über die Filter im oberen Bereich der Arbeitnehmerübersicht könnt ihr euch neben allen Arbeitnehmenden auch gezielt nur aktive oder nur inaktive Arbeitnehmende anzeigen lassen.