Erfahrt in diesem Artikel, wie ihr den Übertrag von nicht übermittelten Dokumenten über die DATEV Schnittstellen erneut anstoßt.
Kann ein Dokument im kanzlei.land nicht erfolgreich über eine der DATEV Schnittstellen übertragen werden, wird das entsprechende Dokument als fehlerhaft gekennzeichnet. In diesem Fall muss der Übertrag für das betroffene Dokument einmalig erneut angestoßen werden.
Hinweis: Nicht alle Dokumenttypen können zu DATEV übertragen werden. Sollte ein Dokument nicht kompatibel sein, wird das entsprechende Dokument als fehlerhaft gekennzeichnet. In der Dokumentenverwaltung wird euch ein entsprechender Hinweis angezeigt, wenn ihr mit der Maus auf das DATEV-Logo am entsprechenden Dokument geht.
Um den DATEV Übertrag erneut anzustoßen, geht wie folgt vor:
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Öffnet in das betreffende Mandat
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Navigiert in die „Dokumente“
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Wählt den Ordner mit den betroffenen Dokumenten aus
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Selektiert die betroffenen Dokumente durch einen Klick auf die Kästchen. Fehlerhafte Dokumente sind mit einem
DATEV-Logo und einem roten Ausrufezeichen gekennzeichnet.
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Im oberen Bereich stehen euch nun mehrere Aktionen zur Auswahl bereit. Über den Button „
Weitere Aktion“ gelangt ihr zu der Funktion „DATEV Status zurücksetzen“
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Klickt auf „DATEV Status zurücksetzen“
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Bestätigt den erscheinenden Hinweis, durch Klick auf „Ja“
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Das Dokument wird als "Neu" gekennzeichnet (erkennbar am roten Punkt) und die Übertragung über die DATEV-Schnittstelle wird für die betroffenen Dokumente erneut durchgeführt.