Sachverhalte in der Lohnbuchhaltung im kanzlei.land

In diesem Artikel erfahrt ihr, was die Sachverhalte in der Lohnbuchhaltung im kanzlei.land sind und wie ihr diese nutzt.

Mit der Funktion Sachverhalte im Modul Lohnbuchhaltung im kanzlei.land ist es den Mandanten und der Kanzlei möglich, laufende Sachverhalte für die Lohnbuchhaltung strukturiert und nachvollziehbar abzubilden. Sowohl die Mandanten als auch Kanzleimitarbeiter können hier monatsbezogen neue Sachverhalte erfassen, einsehen und als Sachverhaltsliste als PDF exportieren. So wird gewährleistet, dass alle Informationen für die laufende Lohnbuchhaltung für alle Beteiligten stets zentral einsehbar sind und kanzleiseitig strukturiert abgearbeitet werden können. 

Voraussetzungen

  • Das Modul Lohnbuchhaltung ist für das Mandat aktiviert

Um einen neuen Sachverhalt anzulegen, geht ihr wie folgt vor:

  1. Öffnet das gewünschte Mandat
  2. Navigiert in den Menüpunkt „Lohnbuchhaltung“
  3. Klickt auf „+ Sachverhalt hinzufügen“
  4. Wählt den Arbeitnehmer aus, für den ein neuer Sachverhalt angelegt werden soll
  5. Wählt den gewünschten Sachverhalt aus
  6. Erfasst die Beschreibung des Sachverhaltes (z. B. Krankgeschrieben von – bis)
  7. Klickt auf „Anhang einfügen“, um entsprechende Dokumente anzuhängen
  8. Schließt den Vorgang über den Button „Speichern“ ab

Wurden alle Sachverhalte für den laufenden Monat der Lohnbuchhaltung erfasst, wird der Monat über den grünen Button „Monat X abschließen“ für die Bearbeitung in der Kanzlei freigegeben.

Tipp: Die Erfassung von Sachverhalten zur Vorbereitung der Lohnbuchhaltung erfolgt optimalerweise nur durch den Mandanten.

Tipp: In der Spalte „Status“ könnt ihr als Kanzleimitarbeiter über die grünen/roten Icons Sachverhalte als erledigt kennzeichnen, um bei der laufenden Lohnbuchhaltung jederzeit einen Überblick über die noch offenen Punkte zu behalten.

Hinweis: Bei aktivierter DATEV Personalakte Schnittstelle werden alle Dokumente, die den Sachverhalten angehängt sind, an den entsprechenden DATEV Bestand weitergeleitet und können in der DATEV Personalakte bearbeitet und abgelegt werden.

Achtung: Beim Anlegen von einzelnen Sachverhalten wird systemseitig keine Benachrichtigung an die hinterlegten Ansprechpartner in der Kanzlei ausgelöst. Erst beim Abschließen und Freigeben des betreffenden Monats wird eine entsprechende E-Mail-Benachrichtigung versendet.