Erfahren Sie in diesem Artikel, wie Sie eine Zugriffsbeschränkung über IP-Adressen im kanzlei.land einrichten.
Als Kanzlei haben Sie die Möglichkeit, eine Zugriffsbeschränkung über IP-Adressen im kanzlei.land zu hinterlegen. So kann auf Seiten der Kanzlei gewährleistet werden, dass nur aus der Kanzlei heraus auf das System zugegriffen werden kann. Das Arbeiten, zum Beispiel aus dem Home-Office, ist hierbei weiterhin möglich, solange über einen VPN-Tunnel oder DATEV ASP gearbeitet wird.
Wenn Sie eine Einrichtung der Zugriffsbeschränkung über IP-Adressen für Ihr System wünschen, schreiben Sie uns gerne über unseren Support.
Nach Aktivierung der Zugriffsbeschränkungen kann im Bereich „Mitarbeiter“ je Kanzlei-MitarbeiterIn über dir Funktion „Bearbeiten“ eine IP-Adresse hinterlegt werden, von der aus der Zugriff auf das System gewährt werden soll. Für Kanzlei-MitarbeiterInnen, bei denen keine IP-Adresse hinterlegt ist, führt diese Funktionalität zu keinen weiteren Einschränkungen.